Zum 1. Januar 2021 wurden die bisher getrennt geregelten Assistenz-Ausbildungen der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege zu einer neuen gemeinsamen Pflegeassistenz-Ausbildung zusammengelegt. Dabei ist die schulische Ausbildung einheitlich für alle Berufsfelder der Pflege. In der praktischen Ausbildung variieren die Schwerpunkte je nachdem, mit wem die zukünftigen Assistentinnen und Assistenten einen Anstellungsvertrag schließen.
Unsere Auszubildenden erwerben den Berufsabschluss „Pflegefachassistentin“ bzw. „Pflegefachassistent“ mit dem Nachweis der Vertiefung im Rahmen der praktischen Ausbildung.
Die Ausbildung gliedert sich in einen praktischen und schulischen Teil. Dabei entfallen 700 Stunden auf den theoretischen Teil bei uns im BZPG und 950 Stunden auf den praktischen Teil der Ausbildung bei Ihrem Ausbildungsträger.
Da die Ausbildung alle Teile der Pflege umfasst werden einzelne Einsätze nicht beim Ausbildungsträger, sondern bei externen Kooperationspartnern absolviert.
Alle Auszubildenden erhalten eine Ausbildungsvergütung, die sich nach dem jeweiligen Tarif richtet.
Lehr- und Lernmittel werden kostenlos zur Verfügung gestellt
Die Ausbildungen in der Pflege richten sich nach den Gesetzen auf Bundes- und Landesebene. Viele Antworten auf Ihre Fragen gibt es hier.
Sie möchten in Deutschland als Pflegefachassistenz arbeiten? Hier finden Sie Informationen für den Einstieg in den Beruf in verschiedenen Sprachen.