Ausbildung Notfallsanitäterin bzw. -sanitäter

Wo Ausbildung aufhört, beginnt Verantwortung
Die Notfallsanitäterschule am BZPG ist eine staatlich anerkannte Ausbildungsstätte. Sie ist ein strukturierter Reflexionsraum innerhalb des Rettungsdienstsystems – mit dem Ziel, handlungskompetente NotSan für ein Versorgungssystem auszubilden, das sich im Wandel befindet.

Unsere Schule arbeitet mit ausgewählten Kooperationspartnern zusammen – Trägern mit zugelassenen Lehrrettungswachen, die bereit sind, Verantwortung für eine neue Generation zu übernehmen. Wir garantieren Qualität, Verbindlichkeit und Systemanschlussfähigkeit – in der Theorie, in der Praxis, in der Haltung.
Ausbildungsbeginn jeweils am 1. März und 1. Oktober
Dauer der Ausbildung: 3 Jahre (Vollzeit)
(Verkürzung und Teilzeit möglich)
Abschluss: Staatliche Prüfung nach NotSanG und NotSan-APrVO
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„Die Ausbildung zum Pflegefachassistenten hat mir gezeigt, was ich kann  – und wenn alles nach Plan verläuft, mache ich im Anschluss die Ausbildung zur Pflegefachkraft.“
Ausbildung zum Pflegefachassistenten im BZPG, Ausbildung zur Pflegefachassistentin im BZPG

Neuer Ausbildungszweig am BZPG: Notfallsanitäter:in

Zum 1. September 2025 startet am BZPG die Ausbildung zur Notfallsanitäterin / zum Notfallsanitäter. Mit dem neuen Ausbildungszweig erweitert das BZPG sein Bildungsangebot im Bereich der Gesundheitsberufe um ein weiteres zukunftsrelevantes Berufsfeld.

Bitte beachten Sie: Interessierte wenden sich bitte direkt an die Träger der rettungsdienstlichen Ausbildung mit anerkannter Lehrrettungswache.

Struktur der Ausbildung

Die Ausbildung zum Notfallsanitäter/zur Notfallsanitäterin gliedert sich in einen schulischen und einen praktischen Teil.
Sie umfasst insgesamt drei Jahre in Vollzeit – eine Verkürzung oder Teilzeit ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Der schulische Teil findet am BZPG statt und umfasst 1.920 Stunden. Die praktische Ausbildung mit insgesamt 2.680 Stunden erfolgt in einer Lehrrettungswache sowie im Krankenhaus.

Die Ausbildung beginnt jeweils zum 1. März und 1. Oktober eines Jahres.

Wofür wir stehen
  • Konsequente Orientierung an aktuellen Erkenntnissen rettungsdienstlicher, pädagogischer und sozialwissenschaftlicher Forschung.

  • Digitale Infrastruktur, die Ausbildung neu denkt und weiterentwickelt.

  • Systemischer Anspruch: Wir bilden Notfallsanitäter:innen aus und gestalten das Feld, in dem sie wirken.

Was wir ermöglichen
  • Ausbildungspartnerschaften, die verbindlich sind.

  • Trägerstrukturen, die ihre Ausbildungverantwortung ernst nehmen.

  • Professionalisierung, die Haltung fördert.

Gesetzliche Grundlagen

Die staatliche Prüfung erfolgt nach den Vorgaben des Notfallsanitätergesetzes (NotSanG) und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (NotSan-APrVO).

Sie brauchen Hilfe? 
Wir helfen Ihnen gerne!

Sie haben Fragen zur Bewerbung? Wir sind für Sie da. Sie brauchen Unterstützung bei der Suche nach einer Ausbildungsstelle, an der Sie den praktischen Teil absolvieren können? Sie sind unsicher, welche Einrichtung zu Ihnen passt? Wir analysieren gerne gemeinsam Ihre Wunschvorstellungen und vermitteln Ihnen den entsprechenden Kontakt!
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