In diesem Seminar beschäftigen wir uns mit dem Phänomen Humor im Bereich der Praxisanleitung. Nach § 4 PflAPrV ist es erforderlich, dass Praxisanleitende in der Pflege seit 2020 berufspädagogische Fortbildungen im Umfang von mindestens 24 Unterrichtsstunden/Jahr zum Erhalt ihrer Qualifikation absolvieren. Dieses Fortbildungsangebot entspricht den gesetzlichen Anforderungen.
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