3. September 2020

12 Fragen zur ATA/OTA-Ausbildung an Kursleiter Thomas Grafenhorst

Am 1.9. startet am BZPG erstmalig die Ausbildung zur Anästhesietechnischen bzw. Operationstechnischen Assistenz. Kursleiter Thomas Grafenhorst gibt im Interview einen näheren Einblick in die Ausbildung.

 

BZPG: Welche Vorkenntnisse oder Abschlüsse sind für die ATA/OTA-Ausbildung notwendig? Können die Bewerber*innen direkt nach der Schule starten?

TG: Zugangsvoraussetzung ist mindestens die Fachoberschulreife. Ebenso geeignet ist ein Hauptschulabschluss plus einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung mit einer vorgesehenen Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren oder einer Erlaubnis zur Krankenpflegehelferin oder einer anderen gleichwertigen Ausbildung. Alle Infos zur Bewerbung gibt es übrigens auch auf unserer Homepage.


BZPG: Wenn die Bewerber*innen bereits eine Vorbildung in einem pflegerischen Beruf haben, besteht die Möglichkeit die Ausbildung zu verkürzen?

TG: Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit zur Verkürzung, jedoch nur auf Antrag bei der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).


BZPG: Nach welchen Kriterien sollten die Bewerber*innen das Krankenhaus auswählen, in dem sie die Ausbildung absolvieren möchten?

TG: Sicherlich bestimmen Erreichbarkeit und die grundsätzliche Verfügbarkeit von offenen Stellen eine Rolle. Ein persönlicher Tipp von mir: Krankenhäuser mit einem großen chirurgischen Spektrum bieten vielfältige Einblicke in das Berufsfeld.


BZPG: Bleiben die ATA/OTA-Auszubildenden bei einer Fachrichtung z. B. Chirurgie oder Gynäkologie, oder kann innerhalb der Ausbildung auch gewechselt werden?

TG: Ein Fachrichtungswechsel innerhalb der Ausbildung ist ausdrücklich vorgesehen, da Pflichtfachgebiete absolviert werden müssen. Für die Operationstechnische Assistenz sind das z.B. 500 Stunden viszerale Chirurgie (Chirurgie der inneren Organe), 500 Stunden Traumatologie (Verletzungen/Wunden) oder Orthopädie, 200 Stunden Gynäkologie oder Urologie. Weitere 600 Stunden in Wahlpflichtfachgebieten (Gefäßchirurgie, Augenchirurgie, HNO usw.). Bei der Anästhesietechnischen Assistenz sind es 400 Stunden in der Abdominalchirurgie (Bauchraumchirurgie), 300 Stunden in der Traumatologie/Orthopädie, 300 Stunden in der Gynäkologie oder Urologie. Hinzu kommen Wahlpflichtfachgebiete bei den OTA und Anästhesie bei Kindern (200 Stunden) und im sogenannten Aufwachraum (200 Stunden).


BZPG: Wie läuft die Ausbildung ab? Gibt es Praxis und Theorie im Wechsel?

TG: Die Ausbildung beginnt mit einem ca. fünfwöchigen Theorieblock. Darauf folgt ein achtwöchiger Praxisblock. Die Theorie- und Praxiszeiten variieren während der Ausbildung. Jeder Auszubildende bekommt zu Beginn der Ausbildung eine 3-Jahres-Planung ausgehändigt.


BZPG: Ab wann dürfen die Auszubildenden in einen „echten“ OP?

TG: Alle Praxiseinsätze finden im richtigen OP statt.


BZPG: Gibt es in der Schule oder im Krankenhaus spezielle Trainingseinheiten bevor es in die Praxiseinsätze geht?

TG: In der Schule führen wir sogenannte Simulationen (sog. Skills-Lab) durch. Bestimmte Methoden und Themen werden zusätzlich in speziellen Onlinekursen vermittelt. Je nach Praxisträger gibt es auch im Krankenhaus Simultationen.


BZPG: Haben die Auszubildenden Schichtbetrieb im Praxisblock oder ist das aufgrund der OP-Zeiten ausgeschlossen?

TG: Schichtbetrieb im herkömmlichen Sinne gibt es in einer Funktionsabteilung nicht. In der Regel ist die Arbeitszeit von 7-16 Uhr. Bereitschaftsdienste sind den Auszubildenden erst ab dem dritten Ausbildungsjahr erlaubt und auch dann nur unter Aufsicht.


BZPG: Ist die Arbeit in der Notaufnahme bzw. im Not-OP ebenfalls Bestandteil der Ausbildung?

TG: Ja. Zusätzlich gibt es weitere Pflichteinsatzgebiete wie Ambulanz/Notfallaufnahme, ZSVA (Zentrale Sterilgutversorgung), Endoskopie und ein Pflegepraktikum.


BZPG: Welcher Unterschied in der Ausbildung besteht für OTA und ATA? Kann ich mich noch während der Ausbildung für das jeweils andere entscheiden?

TG: Die theoretische Ausbildung findet zu ca. 75% integrativ statt. Beide Berufe benötigen z.B. fundierte anatomische Kenntnisse. Auch rechtliche Rahmenbedingungen und Soziologie sind für beide Berufsgruppen gleich. Es gibt aber auch Unterschiede: OTA-Auszubildende erlernen zum Beispiel die OP-Lehre und Fachkunde in der viszeralen Chirurgie, ATA-Auszubildende hingegen beschäftigen sich ausführlich mit dem Fachgebiet Anästhesie.


BZPG: Wie sieht die praktische Abschlussprüfung aus?

TG: Die praktische Abschlussprüfung findet an zwei aufeinanderfolgenden Tagen mit einem Gesamtzeitrahmen von sechs Stunden statt. Am ersten Tag wird eine erkrankte Person ausgesucht, die selbstverständlich ihre Zustimmung schriftlich geben muss. Dann hat die zu prüfende Person zwei Stunden Zeit für: Informationssammlung, Ausarbeitung des OP-Verfahrens / des Narkoseverfahrens, schriftliche Ausführung des Arbeitsprozesses und Auswirkungen der OP/Narkose. Am zweiten Tag (vier Stunden) findet dann die eigentliche Prüfung statt. Die Prüflinge werden von einer Lehrkraft der Schule und einer Praxisanleitung des Krankenhauses begleitet. Den Abschluss bildet dann das Reflexionsgespräch.


BZPG: Welche Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es?

TG: Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Weiterbildung: man kann OP-Leitung bzw. Anästhesieleitung werden. Ein Studium ist ebenfalls möglich (Medizinökonomie, Medizinpädagogik). Die ATA/OTA-Ausbildung wird erst ab 2022 staatlich anerkannt. Bis es soweit ist, liegt die oberste Instanz für die ATA/OTA-Ausbildung innerhalb der Deutschen Krankenhaus Gesellschaft (DKG). Die DKG-Anerkennung haben wir ab dem 01.09.2020. Das bedeutet, dass die Absolventen einer DKG-anerkannten Schule (wie beispielsweise des BZPG), später auch die staatliche Anerkennung auf Antrag bekommen.

BZPG: Vielen Dank für die neuen Informationen und einen guten Start für den ersten ATA/OTA-Kurs im BZPG!

(Die Fragen stellte Frau Hilgers-Besgens.)


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