Die Präsenzveranstaltungen in unserer Fort- und Weiterbildung finden unter Einhaltung der 3G - Regel wie gewohnt für Sie statt. Hier die Bedingungen im Überblick:
Zur Teilnahme an Präsenzunterrichten im BZPG ist es erforderlich, ein negatives Covid-19 Testergebnis, welches nicht älter ist als 48 Stunden, vorzulegen. Gültig sind dabei Testergebnisse eines offiziellen Testzentrums oder Testbescheinigungen, die durch den Arbeitgeber ausgestellt werden. Die Selbsttestung im BZPG unter Aufsicht eines Mitarbeitenden ist nur in zuvor angemeldeten Ausnahmefällen möglich.
Die Testpflicht entfällt für Geimpfte und Genesene. Die Immunisierung und somit Befreiung von der Testpflicht kann nachgewiesen werden durch: