29. September 2021

Unsere Präsenzveranstaltungen unter Einhaltung der 3G Regel

Die Präsenzveranstaltungen in unserer Fort- und Weiterbildung finden unter Einhaltung der 3G - Regel wie gewohnt für Sie statt. Hier die Bedingungen im Überblick:

Zur Teilnahme an Präsenzunterrichten im BZPG ist es erforderlich, ein negatives Covid-19 Testergebnis, welches nicht älter ist als 48 Stunden, vorzulegen. Gültig sind dabei Testergebnisse eines offiziellen Testzentrums oder Testbescheinigungen, die durch den Arbeitgeber ausgestellt werden. Die Selbsttestung im BZPG unter Aufsicht eines Mitarbeitenden ist nur in zuvor angemeldeten Ausnahmefällen möglich.

Die Testpflicht entfällt für Geimpfte und Genesene. Die Immunisierung und somit Befreiung von der Testpflicht kann nachgewiesen werden durch:

  1. den Nachweis einer vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff,
  2. den Nachweis eines positiven Testergebnisses, das auf einer Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) beruht und mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt, oder
  3. den Nachweis eines positiven Testergebnisses nach Nummer 2 in Verbindung mit dem Nachweis der mindestens 14 Tage zurückliegenden Verabreichung mindestens einer Impfstoffdosis gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff.

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