Anpassungsmaßnahmen

Sie haben in Ihrer Heimat eine Ausbildung in einem Gesundheitsberuf abgeschlossen, die jedoch in Deutschland nicht anerkannt ist? Sie suchen eine Anpassungsmaßnahme im Bereich Pflege, Medizinische Technologie für Radiologie (MTR) oder Anästhesie- und Operationstechnische Assistenz (ATA/OTA), um einen gleichwertigen Kenntnisstand nachzuweisen? Das BZPG bietet folgende Nachweismöglichkeiten an:

1. Pflegefachkraft – Anpassungslehrgang

Mit der Teilnahme an einem Anpassungslehrgang in der Pflege (APL) können ausländische Pflegefachkräfte mit Berufsabschlüssen in ihrem Heimatland wesentliche Unterschiede zwischen der ausländischen und der deutschen Pflegeausbildung ausgleichen und somit einen gleichwertigen Kenntnisstand nachweisen.

Der Lehrgang schließt mit einem 45 – 60 minütigen Abschlussgespräch ab und hat einen Prüfungscharakter. Nach erfolgreicher Teilnahme können die Teilnehmenden für die volle staatliche Anerkennung ihre Berufserlaubnis als Pflegefachfrau /-mann/ -person in Deutschland bei der zuständigen Behörde beantragen.

Voraussetzungen zur Teilnahme:

  • im Ausland erworbener Abschluss in der Pflege
  • Zwischen- /Prüf- /Defizit-Bescheid von der Bezirksregierung (in NRW Münster)
  • Sprachliche Qualifikation: B2 Sprach-Abschluss (Zertifikat) sowie gute deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift
  • Aufenthaltsgenehmigung mit Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit
  • Arbeitsvertrag und Bescheinigung des Arbeitgebers, dass die Betreuung für den praktischen Lehrgangsteil übernommen wird

Kursbeginn: Ende Oktober 2026, Einstieg in den Kurs flexibel
Kursdauer: variiert je nach Prüfbescheid
Kursorganisation: Der theoretische Unterricht findet online statt. Der praktische Teil erfolgt beim jeweiligen Träger und evtl. Kooperationspartnern (eine Liste der Kooperationseinrichtungen finden Sie → hier).

Finanzierung: Die Anpassungsmaßnahmen sind AZAV-zertifiziert. Sie können von der Agentur für Arbeit mit einem Bildungsgutschein finanziert oder auch selbst finanziert werden.

Für weitere Informationen steht Ihnen Sibylle Schmitz, Lehrerin Pflege und Gesundheit M.A., telefonisch unter 02405 4084170 oder per Mail unter sibylle.schmitz@bzpg.de zur Verfügung.


2. Medizinische Technologie für Radiologie (MTR) – Vorbereitungskurse auf die Eignungs- und Kenntnisprüfung

Im Bereich MTR bieten wir Vorbereitungskurse auf die Eignungs- und Kenntnisprüfung mit nachfolgender Abnahme der jeweiligen Prüfung an. Die Eignungs- und Kenntnisprüfungen orientieren sich inhaltlich an der staatlichen Abschlussprüfung MTR (Defizitbescheide nach neuer Gesetzgebung) bzw. MTRA (Defizitbescheide nach alter Gesetzgebung).

Voraussetzungen zur Teilnahme:

  • Im Ausland erworbener Abschluss als MTR (Studium oder Ausbildung)
  • Defizitbescheid der Bezirksregierung (in NRW Münster)
  • Sprachliche Qualifikation: B2 Sprach-Abschluss (Zertifikat) sowie gute deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift; gute Verständigung in der deutschen Umgangssprache notwendig
  • Aufenthaltsgenehmigung mit Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit
  • Bescheinigung des Arbeitgebers, dass die Betreuung für den praktischen Lehrgangsteil übernommen wird

Kursbeginn: Mehrmals jährlich, auf Anfrage
Kursdauer: Der Online-Unterricht umfasst 260 Stunden. Der Unterricht findet an drei Tagen pro Woche statt.
Die Kursdauer liegt je nach Umfang der Praktika (abhängig von der Defizitanalyse) bei circa vier bis sechs Monaten.
Kursorganisation: Der theoretische Unterricht findet online an drei Tagen pro Woche statt. Dafür sind ein stabiles Internet, PC oder Laptop und eine Kamera notwendig. Die restlichen beiden Tage der Woche stehen für das Praktikum zur Verfügung. Die praktische Ausbildung findet beim Arbeitgeber und dessen Kooperationspartnern vor, während und nach dem Online-Unterricht statt. Im Anschluss an den Online-Unterricht und nach Abschluss der notwendigen Praktika findet die Eignungs- bzw. Kenntnisprüfung statt.

Finanzierung: Der Vorbereitungskurs auf die Eignungs- bzw. Kenntnisprüfung ist AZAV-zertifiziert. Bei Personen mit Bildungsgutschein werden die Kosten von der Agentur für Arbeit übernommen.

Für weitere Informationen steht Ihnen Dorothe Krug, die Leitung der MTR-Schule, telefonisch unter 02405 4084-180 oder per Mail unter dorothe.krug@bzpg.de zur Verfügung.


3. Anästhesietechnische / Operationstechnische Assistenz (ATA/OTA) – Anpassungslehrgang

Im Bereich ATA/OTA bieten wir die Nachweismöglichkeit einer Anpassungsmaßnahme an. Dieser Anpassungslehrgang baut auf im Heimatland erworbene berufliche Kenntnisse auf und unterstützt dabei fehlende Kompetenzen für die Ausübung als ATA/OTA in Deutschland zu erwerben. Nach erfolgreichem Abschluss können Sie die Urkunde zur staatlich anerkannten Anästhesietechnischen Assistenz (ATA) oder Operationstechnischen Assistenz (OTA) bei der zuständigen Behörde beantragen.

Voraussetzungen zur Teilnahme:

  • Defizit-Bescheid von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) oder Bezirksregierung (in NRW Münster)
  • Sprachliche Qualifikation: B2 Sprach-Abschluss (Zertifikat) sowie gute deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift; gute Verständigung in der deutschen Umgangssprache möglich.
  • gesundheitliche Eignung und vollständiger Impfschutz nach den Vorgaben der STIKO (mindestens Masern-, Hepatitis-, SarsCov2-Impfschutz usw.); nachgewiesen durch ärztliches Attest und Impfbescheinigung
  • Aufenthaltsgenehmigung mit Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit
  • Bescheinigung des Arbeitgebers, dass die Betreuung für den praktischen Lehrgangsteil übernommen wird

Kursbeginn: flexibel
Kursdauer: 14 Monate (1.200 Stunden Praxis, 300-350 Stunden Theorie), je nach Defizitanalyse
Kursorganisation: Der theoretische Unterricht findet im Bildungszentrum für Pflege und Gesundheit (BZPG) in Würselen statt oder online. Die Praktische Ausbildung findet in verschiedenen Krankenhäusern der StädteRegion Aachen statt. Liste der Kooperationskrankenhäuser kann vom BZPG zur Verfügung gestellt werden. (Urlaubszeiten sind in der Kursplanung berücksichtigt.)

Bei Interesse melden Sie sich bitte bei der Leitung der ATA/OTA-Schule Thomas Grafenhorst, Telefon 02405 4084-171 oder E-Mail thomas.grafenhorst@bzpg.de


 

Weitere Informationen zum Thema "Anpassungsmaßnahmen":

Zentrale Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe (Bezirksregierung Münster)


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