Informationen für Alltagsbegleiter:innen

Qualifizierte nach §53b SGB XI (zusätzliche Betreuungskräfte) sind verpflichtet, jährlich Fortbildungen im Umfang von mindestens 16 Stunden zum Erhalt ihrer Qualifikation zu absolvieren.

Unsere Fortbildungen für Betreuungskräfte nach §53b SGB XI vermitteln fachliche, personelle und soziale Kompetenzen. Zur Auswahl stehen neben pflegewissenschaftlichen Inhalten auch Kommunikation und die Beschäftigung mit zwischenmenschlichen Beziehungen und Verhaltensweisen. Die entsprechenden Seminare sind in den Ausschreibungen und der Jahresübersicht gekennzeichnet.

Jede Fortbildung für zusätzliche Betreuungskräfte beinhaltet eine Aktualisierung des Wissens und eine Reflexion des beruflichen Handelns.


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