Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen den Teilnehmenden bzw. den Kostenträgern der Fort- Weiterbildungen und der Fort- und Weiterbildung für Pflegeberufe des Bildungszentrums für Pflege und Gesundheit in der Städteregion Aachen gGmbH (nachfolgend BZPG genannt). Zusätzlich können für einzelne Angebote besondere Bedingungen maßgeblich sein, die in der jeweiligen Veranstaltungsankündigung ausgewiesen sind. Abweichende allgemeine Geschäfts- oder Teilnahmebedingungen haben dann keine Gültigkeit.
a. Die Teilnahme an Veranstaltungen der Fort- und Weiterbildung für Pflegeberufe des BZPG steht allen Interessierten aus dem Feld der Gesundheitsberufen offen.
b. In besonderen Fällen können Zugangs-, Tätigkeits- oder Leistungsvoraussetzungen vorgeschrieben sein, die der jeweiligen Ausschreibung entnommen werden können.
a. Für Fort- und Weiterbildungen ist eine Anmeldung nötig. Der Fort- bzw. Weiterbildungsvertrag kommt durch eine schriftliche Anmeldung und die Fort- oder Weiterbildungsbestätigung durch die Fort- und Weiterbildung für Pflegeberufe des BZPG zustande. Das Anmeldeverfahren kann variieren und ist in der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung beschrieben.
b. Die Teilnehmenden erhalten innerhalb von einer Woche eine Eingangsbestätigung. Diese ist jedoch keine verbindliche Bestätigung für das Zustandekommen des Seminars.
c. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge der Eingänge berücksichtigt.
d. Mit der Anmeldung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.
e. Die Fort- und Weiterbildung für Pflegeberufe des BZPG wird Teilnehmende zeitnah benachrichtigen, falls die Veranstaltung bereits ausgebucht ist oder ausfällt.
f. Es besteht von Seiten der Teilnehmenden kein Anspruch auf eine/n bestimmte/n Dozent-/in bzw. Kursleiter/-in.
Beginn und Dauer der Veranstaltungen und die Seminarorte werden auf der Homepage (www.bzpg.de), innerhalb des gedruckten Fortbildungskataloges und in den jeweiligen Einzelausschreibungen veröffentlicht.
a. Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmende zur Zahlung der Veranstaltungsgebühren, bzw. muss eine Kostenübernahme der Fort-Weiterbildung mit seinem Arbeitgeber vereinbart haben.
b. Die Rechnungsstellung für die Teilnahme an einer Fort- oder Weiterbildung erfolgt am ersten Kurstag der entsprechenden Veranstaltung.
c. Bildungsscheck NRW: Die Anmeldung nach dem Bildungsscheck-Verfahren NRW wird erst rechtswirksam, wenn der Fort- und Weiterbildung für Pflegeberufe des BZPG eine Anmeldung und der entsprechende Bildungsscheck vorliegen.
Bei zu niedrigen Anmeldezahlen oder fehlender Möglichkeit, ein Seminar ordnungsgemäß durchzuführen – aus Gründen, die nicht von der Fort- und Weiterbildung für Pflegeberufe des BZPG zu vertreten sind – kann eine Veranstaltung jederzeit abgesagt werden. Hierüber setzt die Fort- und Weiterbildung für Pflegeberufe des BZPG die angemeldete Person unverzüglich in Kenntnis.
a. Teilnehmende verpflichten sich mit der Anmeldung, an den ausgeschriebenen Seminartagen persönlich teilzunehmen. Sollte dies krankheitsbedingt oder aus anderen dringenden Gründen nicht möglich sein, müssen Teilnehmende den Arbeitgeber über die Abwesenheit informieren, sofern der Arbeitgeber Kostenträger der Fort- oder Weiterbildung ist. Die Fort- und Weiterbildung für Pflegeberufe des BZPG ist über das Fernbleiben in jedem Fall unverzüglich zu informieren.
b. Verspätetes Eintreffen sowie vorzeitiges Verlassen einer Fort- oder Weiterbildung wird anteilig als Fehlzeit berechnet.
c. Übersteigen die Fehlzeiten des Teilnehmenden 10 % der Gesamtstundenzahl der Fort- oder Weiterbildung, verpflichtet sich der Teilnehmende die verpassten Inhalte je nach Vorgabe der Kursleitung nachzuarbeiten oder in einem folgenden Kurs nachzuholen. Ein Zertifikat bzw. Teilnahmebescheinigung wird bis Nachholung der versäumten Seminarstunden oder erfolgreich erledigtem Arbeitsauftrag nicht ausgestellt.
a. Teilnehmende, die aus gesundheitlichen oder sonstigen zwingenden Gründen nicht in der Lage sind, an den zu den Weiterbildungen gehörigen Prüfungsleistungen teilzunehmen (Abgabe von Facharbeiten, Teilnahme an Kolloquien, praktische Prüfungen oder Präsentationen), müssen den Arbeitgeber über die Abwesenheit informieren, sofern der Arbeitgeber Kostenträger der Weiterbildung ist. Die Fort- und Weiterbildung für Pflegeberufe des BZPG ist unverzüglich über das Fernbleiben bei Prüfungen in Kenntnis zu setzen. In jedem Fall ist der Fort- und Weiterbildung für Pflegeberufe des BZPG seitens des Teilnehmenden ein ärztliches Attest über den Zeitraum der Erkrankung vorzulegen.
b. Bei nicht absolvierten oder nicht bestandenen Prüfungsbestandteilen wird dem Teilnehmenden kein Zertifikat über die Teilnahme an der entsprechenden Weiterbildung ausgestellt. Der Teilnehmende erhält in diesem Fall eine Teilnahmebescheinigung.
c. Bei Nicht-Erscheinen zu einer Prüfung ohne vorherige Information des BZPG wird die Prüfung als nicht bestanden bewertet.
d. In Absprache mit der Kursleitung kann eine fehlende Prüfungsleistung innerhalb eines angemessenen Zeitraums (maximal jedoch innerhalb von 18 Monaten nach Zeitpunkt des ursprünglichen Prüfungstermins) nachgeholt werden. Bei Bestehen wird dann das Zertifikat ausgestellt.
e. Für das Nachholen und Wiederholen einer Prüfungsleistung wird dem Rechnungsempfänger der Weiterbildung eine zusätzliche Prüfungsgebühr von 280 € in Rechnung gestellt.
a. Storniert eine angemeldete Person oder der jeweilige Kostenträger die Anmeldung bzw. tritt von der Anmeldung zurück, so entstehen bis 2 Wochen vor Kursbeginn keine Stornierungsgebühren. Bei einer Stornierung bis 1 Woche vor Kursbeginn werden 50 % der Teilnahmekosten als Bearbeitungs- und Stornogebühr fällig, danach kann von der Fort- und Weiterbildung für Pflegeberufe des BZPG der Gesamtbetrag einbehalten oder nachgefordert werden. Diese Bedingungen gelten auch im Krankheitsfall und bei Abbruch der Veranstaltung durch den Teilnehmenden oder den Kostenträger der Fort- oder Weiterbildung.
b. Ein Ersatzteilnehmer kann durch die jeweilige Einrichtung nach Absprache ohne Umbuchungsgebühr benannt werden. Der Ersatzteilnehmer muss die ggf. bestehenden Teilnahmevoraussetzungen der jeweiligen Ausschreibung erfüllen.
c. Hat die entsprechende Weiterbildung bei Abbruch der angemeldeten Person und Benennung eines Ersatzteilnehmers bereits begonnen, obliegt die Entscheidung, ob der Ersatzteilnehmer in den laufenden Kurs einsteigen kann, der Leiterin der Fort- und Weiterbildung für Pflegeberufe des BZPG. Sollten im laufenden Kurs bereits mehr als i.d.R. 10 % der Seminarstunden (berechnet an der Gesamtstundenzahl der Weiterbildung) stattgefunden haben oder das Nachholen der bereits stattgefundenen Stunden durch den Ersatzteilnehmer aus organisatorischen Gründen nicht möglich sein, muss der Ersatzteilnehmer die Weiterbildung in einem der entsprechenden Folgekurse absolvieren.
Die Laufzeit des Vertrages nach Ziffer 3.a beginnt mit der Fort- bzw. Weiterbildungsbestätigung und endet am letzten Veranstaltungstag.
Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund auf Seiten der Fort- und Weiterbildung für Pflegeberufe des BZPG ist insbesondere gegeben, wenn ein Teilnehmender die Veranstaltung nachhaltig stört, auf eine schriftliche Zahlungserinnerung keine fristgemäße Zahlung erfolgt, eine Urheberrechtsverletzung begeht oder wenn nachweislich festzustellen ist, dass das Weiterbildungsziel durch den Teilnehmenden nicht erreicht werden kann. Ein Anspruch des Teilnehmenden auf Erstattung bereits gezahlten Entgelts besteht in diesem Fall nicht.
Teilnehmende, denen gegenüber das BZPG gGmbH noch offene Forderungen von Teilnahmegebühren hat, werden von der weiteren Teilnahme am Bildungsangebot des BZPG ausgeschlossen, bis die ausstehenden Zahlungen beglichen sind.
a. Bei innerbetrieblichen Seminaren liegt die Verantwortung für die Raumgröße und die Ausstattung des Raumes beim Auftraggeber.
b. Die im Seminarangebot vereinbarte maximale Anzahl an Teilnehmenden darf nicht überschritten werden.
c. Bei Stornierungen durch den Auftraggeber bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungs- und Stornogebühr in Höhe von 140,00 € durch das BZPG in Rechnung gestellt.
d. Bei Stornierungen durch den Auftraggeber bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 50% der Gesamtsumme fällig.
e. Bei Stornierungen durch den Auftraggeber, die zeitlich weniger als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn eingehen, werden 100% der Gesamtsumme fällig.
a. Es besteht kein Zwang zur Angabe des Klarnamens oder personenbezogener Daten.
b. Es besteht kein Zwang zur Registrierung eines Accounts oder zur Nutzung des eigenen Bildesals Avatar.
c. Es besteht kein Zwang zur Aktivierung des eigenen Videobildes oder des Audiotons.
d. Es besteht kein Zwang zur Darstellung des physischen Raums, in dem sich die Teilnehmenden befinden. Virtuelle Hintergründe werden ermöglicht.
e. DieAnordnung der Aktivierung der Video- und/oder Audioübertragung kann zur initialen Anwesenheitskontrolle, stichprobenartig oder durchgängig während des Online-Seminars seitens des BZPG eingefordert werden. Dies gilt insbesondere für die Abnahme von Prüfungsbestandteilen über Zoom.
f. Bei aktivierter Video- und/oder Audioübertragung darf eineAufzeichnung nur dann stattfinden, wenn alle Teilnehmenden ihr Einverständnis zur Aufzeichnung gegeben haben. Dies muss für jede neue Aufzeichnung erneut geschehen.
g. Zoom-Sitzungen dürfen durch die Teilnehmenden nicht aufgezeichnet und keine Screenshots der Zoom-Sitzung angefertigt werden.
In Moodle angebotenes Lehr-, Video- und Tonmaterial darf ausschließlich für eigene Lernzwecke genutzt und unter keinen Umständen Dritten zur Verfügung zu gestellt werden.
Die zur Verfügung gestellten Seminarunterlagen und verwendete Computersoftware sind grundsätzlich urheberrechtlich geschützt; insbesondere das Kopieren, die Veröffentlichung und die Weitergabe an Dritte ist nur nach vorheriger Zustimmung des Urheberrechtsinhabers zulässig.
Mit der Teilnahme an einer Fort- oder Weiterbildung verpflichtet sich der Teilnehmende, über das, was in den Seminaren an persönlichen Namen und Daten der Teilnehmenden untereinander und bezogen auf Kollegen/innen, Patienten/-innen, Bewohner/- innen und Einrichtungen ausgetauscht wird, Stillschweigen zu bewahren.
a. Soweit es sich aus diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der sonstigen vertraglichen Abreden nichts Abweichendes ergibt, haftet die Fort- und Weiterbildung für Pflegeberufe des BZPG bei der Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
b. Auf Schadensersatz haftet die Fort- und Weiterbildung für Pflegeberufe des BZPG – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Fort- und Weiterbildung für Pflegeberufe des BZPG für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung der Fort- und Weiterbildung für Pflegeberufe des BZPG jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
c. Die sich aus Abs. 15.b ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine davon unabhängige Garantie übernommen wurde.
d. Für den Verlust von Gegenständen der Teilnehmenden bei der An- und Abreise sowie während einer Veranstaltung kann die Fort- und Weiterbildung für Pflegeberufe des BZPG keinen Ersatz leisten, es sei denn, der Verlust ist auf ein pflichtwidriges Verhalten der Fort- und Weiterbildung für Pflegeberufe des BZPG im vorgenannten Sinne zurückzuführen. Wir weisen darauf hin, dass die Bildungsstätte öffentlich zugänglich ist und Teilnehmende deshalb die von ihnen mitgebrachten Gegenstände nicht unbeaufsichtigt lassen dürfen.
e. Außergewöhnliche Ereignisse wie Naturkatastrophen, erhebliche Verkehrsstörungen, Krankheit des/der Referenten/ in sowie sonstige Fälle von höherer Gewalt, die die Fort- und Weiterbildung für Pflegeberufe des BZPG nicht zu vertreten hat, befreien für die Dauer ihrer Auswirkung von der Verpflichtung zur Vertragserfüllung. In diesen Fällen ist die Fort- und Weiterbildung für Pflegeberufe des BZPG nicht zum Schadensersatz, insbesondere nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie von Arbeitsausfall verpflichtet. Für ausgefallene Seminare oder Weiterbildungstage bietet die Fort- und Weiterbildung für Pflegeberufe des BZPG Ersatztermine an.
a. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
b. Die Veranstaltungen der Fort- und Weiterbildung für Pflegeberufe des BZPG finden in unterschiedlichen Tagungshäusern und Veranstaltungsstätten statt. Die Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsstätte ist zu beachten.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser “Allgemeinen Geschäftsbedingungen” ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Klauseln unberührt. Die ganze oder teilweise ungültige Bestimmung soll durch eine Regelung ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Aachen.
Fort- und Weiterbildung für Pflegeberufe des Bildungszentrums für Pflege und Gesundheit in der Städteregion Aachen gGmbH, Würselen, 27.07.2020
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