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Berufspädagogische Fortbildung: Umgang mit Sterben und Tod in der Praxisanleitung

26. März| 09:0014:00

Auszubildende sind häufig schon sehr früh in der Ausbildung mit dem Sterben von pflegebedürftigen Menschen konfrontiert. Dies bedeutet für die Anleitenden einen sensiblen und heranführenden Umgang in der Praxisanleitung. In diesem Seminar werden Aspekte thematisiert, die die inhaltliche und methodische Kompetenz der Praxisanleitenden stärken sollen.

Nach § 4 PflAPrV ist es erforderlich, dass Praxisanleitende in der Pflege seit 2020 berufspädagogische Fortbildungen im Umfang von mindestens 24 Unterrichtsstunden/Jahr zum Erhalt ihrer Qualifikation absolvieren. Dieses Fortbildungsangebot entspricht den gesetzlichen Anforderungen.

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