Insgesamt 34 Auszubildende haben im März ihre dreijährige Ausbildung in der Altenpflege und in der Gesundheits- und Krankenpflege erfolgreich beendet. Im Rahmen einer Feierstunde unter Beachtung der Corona-Schutzverordnung wurden den Auszubildenden von Marion Pöppinghaus, Leiterin der Pflegeschule, und Kathrin Hochhard-Alexopoulos, Gesundheitsamt Städteregion Aachen, die Zeugnisse überreicht.

Der Feierstunde wohnten neben den Auszubildenden und den Lehrenden des Bildungszentrums auch Thomas Kutschke, Geschäftsführer des BZPG, bei. Herr Kutschke begrüßte die Gäste und dankte allen an der Ausbildung Beteiligten für das erfolgreiche Engagement, insbesondere in den Zeiten der Pandemie. Er wies auf den bestehenden Fachkräftemangel hin und ermutigte die Absolvent:innen, sich auch bei den politisch Verantwortlichen für angemessene Rahmenbedingungen in der pflegerischen Arbeit einzusetzen.

Die Kursleitungen der Ausbildungskurse, Renate Funk und Monika Rosenburg, sowie die Kurssprecherinnen der jeweiligen Kurse verabschiedeten sich von den ehemaligen Auszubildenden und erinnerten noch einmal an die gemeinsame Ausbildungszeit.

Am Bildungszentrum werden derzeit ca. 400 Auszubildende in den Ausbildungsgängen „Pflegefachmann/Pflegefachfrau“, „Pflegefachassistenz“ und "Anästhesietechnische/operationstechnische Assistenz" ausgebildet.

Bewerbungen und/oder Fragen zur Ausbildung senden Sie gerne an info@bzpg.de

Einen Angehörigen zu pflegen, ist eine große Herausforderung. Hier kann die „Lehre von der Bewegungsempfindung“ (Kinaesthetics) ganz praktisch helfen. Das Ziel: Bewegungen bei alltäglichen Aktivitäten kräftesparend, schonend und flexibel einzusetzen. Dies hilft den pflegenden Angehörigen – und auch der pflegebedürftigen Person. Ob Unterstützung beim Waschen, Aufstehen, Anziehen oder Essen: Sie lernen, Ihre eigenen Bewegungen sensibler wahrzunehmen und effektiv zu optimieren. So stärken Sie Ihre Bewegungskompetenz und leisten einen wertvollen Beitrag zur Gesundheitsförderung. Denn die Qualität unserer meist unbewussten Bewegungsmuster hat einen erheblichen Einfluss auf unsere Lebensgestaltung.

In unserem Kurs lernen Sie deshalb ganz lebenspraktisch, Ihre eigene Bewegungskompetenz bestmöglich zu entwickeln. So können Sie Ihre Angehörigen optimal bei allen täglichen Aktivitäten unterstützen. Das ist Lebensqualität!

Inhalte im Grundkurs „Kinaesthetics für pflegende Angehörige“:

 Infoveranstaltung

Donnerstag, 24. März 2022, 17:00 – 18:30 Uhr

Kurstermine (immer mittwochs)

27. April., 4. Mai., 11. Mai., 25. Mai., 8. Juni., 15. Juni und 22. Juni 2022

Uhrzeit

16:30 – 19:30 Uhr

Referentin

Anke Wimmershoff-Berger, Diplom-Sozialarbeiterin, Altenpflegerin, Kinaesthetics-Trainerin

Ort

Bildungszentrum für Pflege und Gesundheit (BZPG), Mauerfeldchen 29, 52146 Würselen

Anmeldung

Tel. 02405 4084159

anmeldung@bzpg.de oder anke.wimmershoff-berger@bzpg.de

Die Kosten für die Unterlagen und das Kinaesthetics-Zertifikat betragen 25,00 Euro.


Die Kurse werden von der Fort- und Weiterbildung des BZPG in Zusammenarbeit mit der Barmer ausgerichtet und sind für Versicherte aller Krankenkassen kostenfrei.

Wir freuen uns, dass alle Mitarbeitenden des BZPG vollständig geimpft sind und weisen darauf hin, dass wir 2022 im Bereich "Fort- und Weiterbildung" nur vollständig immunisierte Personen als Teilnehmende annehmen.
Eine Corona-Impfung schützt die geimpfte Person und auch die Menschen in ihrem Umfeld. Die Impfung ist der Weg aus der Pandemie.
Informationen zur Impfung in der StädteRegion Aachen gibt es hier: https://www.staedteregion-aachen.de/de/navigation/aemter/oeffentlichkeitsarbeit-s-13/aktuelles/impfangebote-1-1

In der Qualitätsentwicklung der Gesundheitsberufe setzt Nordrhein-Westfalen erneut einen Meilenstein: Gefördert vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales entwickelt eine Projektgruppe unter Leitung des Bildungszentrums für Pflege und Gesundheit (BZPG) in der StädteRegion Aachen den ersten landeseinheitlichen Rahmenplan für die Ausbildungen zur „Anästhesietechnischen Assistenz“ (ATA) und zur „Operationstechnischen Assistenz“ (OTA). Insgesamt fünf renommierte Schulen für Gesundheitsberufe und zwei Forschungsinstitute erarbeiten das curriculare Konzept, das ein einheitliches Qualitätsniveau für die beiden Ausbildungen sicherstellt, die ab 2022 bundesgesetzlich geregelt sind. Erste Ergebnisse aus den einzelnen Arbeitsgruppen wurden nun veröffentlicht und stehen der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung: https://www.mags.nrw/ata-ota-gesetz

Die bundesgesetzliche Regelung der beiden Ausbildungen zur Anästhesietechnischen und Operationstechnischen Assistenz (ATA, OTA) zum 1.1.2022 war Anlass, dem lange geäußerten Wunsch nach einem einheitlichen Konzept zu entsprechen. In einem zweijährigen Projekt werden die curricularen Grundlagen für die Ausbildungsgänge entwickelt und exemplarisch erprobt und evaluiert. Damit erhalten die Schulen und Einrichtungen wichtige Orientierungen für eine qualitätsgesicherte Ausbildung. Das anspruchsvolle Projekt erfordert gebündeltes Expertenwissen und Teamarbeit, das über die Zusammensetzung der Projektgruppe sichergestellt wird. Beteiligt sind das „Bildungszentrum für Pflege und Gesundheit“ (BZPG) der Städteregion Aachen, die „Kaiserswerther Diakonie Düsseldorf“, die „kbs Mönchengladbach“, das „Bildungszentrum Niederrhein Wesel“ und die „Karl Borromäus Schule für Gesundheitsberufe“ in Bonn. Alle Schulen sind im Landesvorstand des „Bundesverbands Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe“ (BLGS) vertreten; für das Projekt übernimmt das BZPG die Leitungsfunktion. Die wissenschaftliche Begleitung wird vom „Deutschen Institut für angewandte Pflegeforschung“ in Köln übernommen, das Projektmanagement vom Forschungsinstitut „MA&T“ aus Würselen. Gefördert wird das innovative Projekt vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW.

In die Projektentwicklung sind zudem zahlreiche Expertinnen und Experten des Deutschen OTA Schulträger-Verbands (DOSV), des ATA-Schulverbands (DBVSA) und der Krankenhaus-Gesellschaft NRW (KGNW) beratend in die Entwicklung eingebunden. Eine erste Informationsveranstaltung für die Fachöffentlichkeit am 16. November 2021 stieß auf große Resonanz. Rund 85 Teilnehmende informierten sich in einer Video-Konferenz über das Projekt und den aktuellen Stand der Zwischenergebnisse. Dass eine qualitativ hochwertige Ausbildung die Grundlage für eine bestmögliche Gesundheitsversorgung ist, brachte Thomas Kutschke, Gesch.ftsführer des BZPG, auf den Punkt: „Corona zeigt uns jeden Tag, wie sehr unser Gesundheitssystem auf gut ausgebildete – und gut bezahlte – Fachkräfte angewiesen ist. Das BZPG ist sehr stolz, gemeinsam mit den Projektpartnern das notwendige Curriculum in NRW erarbeiten zu können.“

Professor Dr. Thomas Evers, Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen, hob die Unterstützung des Landes hervor: „Wir haben ein großes Interesse, dass die Ausbildungen nach neuem Recht zeitnah und qualitätsgesichert beginnen können. Dies ist die entscheidende Grundlage für kompetentes Berufshandeln und Patientensicherheit. Das Land NRW unterstützt deshalb alle Anstrengungen und fördert das Projekt.“ „Die wissenschaftliche Begleitung und formative Evaluation als kritisches Korrektiv gewährleisten eine angemessene Verknüpfung bewährter Elemente der bisherigen Ausbildungen mit den Innovationsansprüchen der neuen gesetzlichen Regelungen“, ist Prof. Gertrud Hundenborn vom Deutschen Institut für angewandte Pflegeforschung in Köln sicher. Namhafte Expertinnen und Experten, ein gemeinsames Ziel: Die Verantwortlichen für die ATA- und OTA-Ausbildungen werden zukünftig auf ein landeseinheitliches Rahmencurriculum und einen Rahmenausbildungsplan zurückgreifen können. Höchster Ausbildungs-Standard ist damit garantiert und ein weiterer Meilenstein für moderne Gesundheitsberufe gesetzt.

Das Jahr 2021 neigen sich dem Ende und es ist nur noch kurze Zeit, dann feiern wir Weihnachten. Das Bildungszentrum für Pflege und Gesundheit möchte das Weihnachtsfest und den Jahreswechsel zum Anlass nehmen, um all denen zu danken, die daran mitgewirkt haben, unsere Bildungseinrichtung auf vielfältige Weise zu gestalten. In diesem Jahr haben wir wieder viel erreicht, so ist die Zahl der Auszubildenden auf 390 gestiegen. Damit bieten wir deutlich mehr Ausbildungsplätze in wichtigen Berufen an, als noch vor einem Jahr und stellen uns unserer Verantwortung für die Menschen in der StädteRegion Aachen und für die „systemrelevanten Berufe“. Dies gilt auch für den Bereich Fort- und Weiterbildung – in dem wir (ebenso wie in der Ausbildung) in diesem zweiten Jahr der Corona-Pandemie digital und in Präsenz die entsprechenden Angebote erfolgreich fortführen konnten. Zusätzlich haben wir das Jahr genutzt, um zahlreiche bauliche Maßnahmen umzusetzen: die Neu-Gestaltung unserer großen Pausenhalle, moderne Möbel in den Klassenräumen und die kontinuierliche Erweiterung unserer technischen Ausstattung für einen modernen, digitalen Unterricht sind nur einige Beispiele hierfür.
Allen Lehrenden, Lernenden, Kooperationspartner*innen und Freund*innen wünschen wir erholsame und besinnliche Weihnachten, einen guten Jahreswechsel und ein friedliches, erfolgreiches neues Jahr 2022, vor allem aber viel Gesundheit.

Aufgrund der hohen Corona-Fallzahlen bitten wir Sie, ab sofort in unserer Schule auch am Sitzplatz Ihre medizinische Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen! Danke!

Alle weiteren Informationen zum Thema finden Sie hier.

Sie sind in der Pflege tätig und möchten neue Aufgaben oder mehr Verantwortung übernehmen? Das BZPG bietet Mitarbeitenden im Pflege- und Gesundheitswesen auch 2022 ein maßgeschneidertes Fort- und Weiterbildungsprogramm, um ihre vielfältigen Ziele zu erreichen. Basisqualifizierungen, Fortbildungen für Leitungskräfte, Expertenstandards, Aufbautage und Weiterbildungen u.a. in den Bereichen Mittleres Management, Praxisanleitung  oder Geriatrie – es gibt viel zu entdecken in unserem neuen Jahresprogramm, dass Sie ab sofort auf unserer Onlineplattform finden. Hier finden Sie ausführliche Informationen zu den Terminen, Kursinhalten und können sich direkt anmelden!

Für die Gesamtübersicht finden Sie das Jahresprogramm 2022 als Download hier.

Schon wieder ein Meilenstein, der in der Städteregion Aachen beim „Bildungszentrum für Pflege und Gesundheit“ gelegt wird: Federführend wird die renommierte Schule für Gesundheitsberufe ein Curriculum entwickeln, das in Zukunft die Ausbildungen zur „Anästhesietechnischen Assistenz“ (ATA) und zur „Operationstechnischen Assistenz“ (OTA) landeseinheitlich regeln wird. Bisher gibt es solch einen übergreifenden Lehrplan nicht. Deutschlandweit wird ab 2022 nach gesetzlichen Standards gelehrt, doch der neue Rahmenlehrplan wird das Qualitätsniveau der Ausbildungen in NRW einheitlich und vergleichbar sichern. Ein echter Vorteil für alle Pflegeschulen und Ausbildungsstätten.

Den Ruf nach einem übergreifenden Curriculum gab es schon lange. Da am 1.1.2022 ein neues Gesetzt zu den genannten Ausbildungen in Kraft treten wird, war dies der Anlass, das große Projekt zu starten. Unter der Koordination von Thomas Kutschke, Geschäftsführer des BZPG, wird nun das Ziel verfolgt, ein kompetenzorientiertes Rahmencurriculum zu entwickeln – und auch einen entsprechenden Rahmen-Ausbildungsplan für NRW. Ein ehrgeiziges Vorhaben, das nun mit aller Kraft, Profession und gebündeltem Expertenwissen an den Start gebracht wird.

Teamarbeit ist dabei Programm: Gemeinsam mit dem BZPG sind weitere renommierte Pflegeschulen beteiligt. Die „Kaiserswerther Diakonie Düsseldorf“, die „kbs Mönchengladbach“, das „Bildungszentrum Niederrhein Wesel“ und die „Karl Borromäus Schule für Gesundheitsberufe“ in Bonn. Natürlich gibt es auch eine wissenschaftliche Begleitung, diese wird vom „Deutschen Institut für angewandte Pflegeforschung“ in Köln übernommen. Partner für das konkrete Projektmanagement ist das Forschungsinstitut „MA&T“ aus Würselen. Und damit nicht genug: Gefördert wird das innovative Projekt vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW.

Namhafte Experten, ein gemeinsames Ziel: Die ATA- und OTA-Ausbildungen werden zukünftig auf ein landeseinheitliches Curriculum zurückgreifen können. Höchster Ausbildungs-Standard ist damit garantiert, ein mustergültiges Leistungsniveau und exzellente Lehr-Qualität. Ein weiterer Meilenstein für Lehrende und Lernende – und für moderne Gesundheitsberufe!

Kennen Sie schon unsere Bibliothek in Raum 1.11? Hier bieten wir Lernenden und Lehrenden Zugang zu unserem kontinuierlich wachsenden Bestand an Literatur, Fachzeitschriften und zukünftig auch zur Ausleihe der neuen Laptops für die Auszubildenden. Gut zu wissen: die Ausgabe der neuen Parkausweise läuft ebenfalls über die Bibliothek. Unsere Mitarbeiterin Frau Dreisow steht für alle Fragen gerne zur Verfügung.

Öffnungszeiten:
montags 11.45 – 14.15 Uhr
dienstags bis freitags 10 – 14 Uhr

Sie möchten wissen, welche Medien entliehen wurden und wann diese zurückgegeben werden müssen? Loggen Sie sich gerne ein in unserem Online-Katalog.

Bitte beachten Sie: eine Onlineausleihe ist nicht möglich.

Kontakt:
Hanna Dreisow
Telefon 02405 4084-133
E-Mail schreiben

Die Präsenzveranstaltungen in unserer Fort- und Weiterbildung finden unter Einhaltung der 3G - Regel wie gewohnt für Sie statt. Hier die Bedingungen im Überblick:

Zur Teilnahme an Präsenzunterrichten im BZPG ist es erforderlich, ein negatives Covid-19 Testergebnis, welches nicht älter ist als 48 Stunden, vorzulegen. Gültig sind dabei Testergebnisse eines offiziellen Testzentrums oder Testbescheinigungen, die durch den Arbeitgeber ausgestellt werden. Die Selbsttestung im BZPG unter Aufsicht eines Mitarbeitenden ist nur in zuvor angemeldeten Ausnahmefällen möglich.

Die Testpflicht entfällt für Geimpfte und Genesene. Die Immunisierung und somit Befreiung von der Testpflicht kann nachgewiesen werden durch:

  1. den Nachweis einer vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff,
  2. den Nachweis eines positiven Testergebnisses, das auf einer Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) beruht und mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt, oder
  3. den Nachweis eines positiven Testergebnisses nach Nummer 2 in Verbindung mit dem Nachweis der mindestens 14 Tage zurückliegenden Verabreichung mindestens einer Impfstoffdosis gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff.

lernen im Bzpg – ressourcen

BZPG online – mit einem Klick

crossmenu
Skip to content